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Die ECE-R65 Richtlinie

Eine Kennleuchte darf nur dann im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden, wenn sie die ECE-R65 Richtlinie erfüllt. Die ECE-R65 ist die europäische Richtlinie für Kennleuchten. Sie gibt die zu erreichenden Lichtwerte, Lichtverteilung, Befestigungsvorgaben etc. vor.

Als Faustregel gilt:

  • Im Industriebereich sollten Warnleuchten fünfmal heller als das Umgebungslicht sein.
  • Im Einsatz auf der Straße zehnmal heller als das Umgebungslicht.

Fazit:

  • Eine Kennleuchte muss am Fahrzeug so angebracht sein, dass aus einem Umkreis von 20m aus jeder Position das Warnsignal zu erkennen ist (siehe Grafik1)
  • Ist dies nicht möglich, so müssen weitere Warnsysteme (Kennleuchten) am Fahrzeug angebracht werden (siehe Grafik2).

Wie erkenne ich die Zulassung der Kennleuchte?

Das große E-Prüfzeichen, hier links im Bild zeigt, ob die Kennleuchte die ECE-R65 Richtlinie erfüllt und somit eine Zulassung besitzt.

ECE-R10

Was ist ECE-R10 oder EMV

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) bezeichnet zwei Faktoren welche bei optischen Signalsystemen eine wesentliches Qualitätsmerkmal sind:

  1. Störaussendung: die Begrenzung der Aussendung elektromagnetischer Störungen auf ein Maß, das den störungsfreien Betrieb anderer Gerät in der Umgebung gewährleistet.
  2. Störfestigkeit: die Sicherstellung einer ausreichend hohen Festigkeit gegenüber von außen wirkenden elektromagnetischen Störungen

Die Zahl im Kreis zum Buchstaben E, ist der Code für das jeweilige Land, in dem die Kennleuchte geprüft und die Urkunde ausgestellt wurde. Innerhalb der EU ist die Verwendung erlaubt.


Es sind nur Kennleuchten zugelassen, die diese beiden Prüfnummern (ECE-R65 und ECE-R10) aufweisen können, besitzen die Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr.