Die ECE-R65 Richtlinie
Eine Kennleuchte darf nur dann im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden, wenn sie die ECE-R65 Richtlinie erfüllt. Die ECE-R65 ist die europäische Richtlinie für Kennleuchten. Sie gibt die zu erreichenden Lichtwerte, Lichtverteilung, Befestigungsvorgaben etc. vor.
Als Faustregel gilt:
- Im Industriebereich sollten Warnleuchten fünfmal heller als das Umgebungslicht sein.
- Im Einsatz auf der Straße zehnmal heller als das Umgebungslicht.
Fazit:
- Eine Kennleuchte muss am Fahrzeug so angebracht sein, dass aus einem Umkreis von 20m aus jeder Position das Warnsignal zu erkennen ist (siehe Grafik1)
- Ist dies nicht möglich, so müssen weitere Warnsysteme (Kennleuchten) am Fahrzeug angebracht werden (siehe Grafik2).