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KBA Zulassung

Die Zulassung erfolgt durch das Kraftfahrtbundesamt und ist nur in der BRD gültig. Daher wird diese auf Kennleuchten und Frontblitzern kaum noch Verwendung finden, da diese dann nur auf Deutschland beschränkt ist.

Tonfolgeanlagen oder auch Sirenen mit DIN Ton, haben eine Zulassungspflicht durch das KBA.

Ohne die Zulassungsnummer, gekennzeichnet mit einer Wellenlinie ~ und einer Nummer mit Buchstabe, dürfen keine Sirenen in Deutschland verwendet werden.